Test- und Besuchsregeln im AH Deuz
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Test- und Besuchsmöglichkeiten gelten im AH Deuz (basierend auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen):
Der Zutritt in unser Gebäude ist täglich 24 Stunden über den Seiteneingang möglich (Bitte klingeln und schon mal Geduld mitbringen).
- Der Haupteingang des Hauses ist mit Zutrittskontrolle für Besucher täglich zwischen 14 und 17 Uhr geöffnet.
- Menschen, die unser Haus betreten, müssen, unabhängig vom Impfstatus, auf das Covid-19-Virus getestet sein. Ein Zutritt ist nur mit einem NEGATIVTEST möglich (24 Stunden Gültigkeit).
- Es besteht die Möglichkeit einer Testung im AH Deuz. Wir haben festgestellt, dass täglich von 14 bis 17 Uhr die meisten Besucherinnen und Besucher kommen. Deshalb bieten wir zu diesen Zeiten bei der Zutrittskontrolle in das Altenheim (Haupteingang) die Testung an (bedarfsgerechte Testtermine). Ferner können Besucherinnen und Besucher auch an drei Tagen in der Woche bis 18 Uhr getestet werden. Diese Tage sind: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag.
- Im Eingangsbereich und den Fluren des Altenheim Deuz muss während des Besuchs mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) getragen werden.
Herzliche Grüße
Rainer Weimer
Informationen zum „kostenfreien Bürgertest“!
Informationen zu „kostenfreie Bürgertests“
(Mitteilung der Heimaufsicht d. Kreises Siegen-Wittgenstein am 4.7.22)
„Das Bundesgesundheitsministerium hat hierzu auf seiner Internetseite eine FAQ-Liste veröffentlicht.
Diese lässt allerdings einige Fragen offen, insbesondere auch, wie Bürgerinnen und Bürger ihren Anspruch auf Bürgertestungen rechtssicher und praktikabel belegen können.
Das Bundesgesundheitsministerium hat nun auf Nachfrage gegenüber dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium erklärt, dass Testpersonen zum Berechtigungsnachweis gegenüber den Teststellen auch eine Eigenerklärung verwenden können.
Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales daher eine Mustererklärung entwickelt, die Testpersonen ausfüllen und in der Teststelle vorlegen können. Alternativ können Teststellen diese Formulare in ihren Anmeldungsportalen zur Verfügung stellen.
Das Formular kann auf der MAGS-Internetseite zur aktuellen Teststrategie heruntergeladen werden (oder Aushändigung im AH Deuz).
Es handelt sich hierbei ausdrücklich um eine Handlungshilfe und nicht um ein offizielles Dokument, das Teststellen akzeptieren oder verwenden müssen.
Wichtig ist, dass Testpersonen beim Ausfüllen wahrheitsgemäße Angaben machen und – soweit möglich – Unterlagen zum Beleg (insbesondere positiver Schnelltest oder PCR-Test bei der Freitestung, ärztliches Zeugnis bei Impfhindernis, rote Corona-Warn-App) in der Teststelle vorlegen.“
Deuz, 4.7.22
Mitteilung an die Angehörigen und Betreuer des AH Deuz 30.06.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf die aktuelle Testverordnung des Landes NRW nehmen wir Bezug.
Als Besucher Ihrer Angehörigen im Altenheim Deuz gehören Sie zu den anspruchsberechtigten Menschen auf einen kostenfreien Bürgertest (Covid-19).
Achtung:
Diese Anspruchsberechtigung müssen Sie am jew. Testzentrum belegen. Eine Bestätigung muss vom Altenheim Deuz vor dem geplanten Besuch ausgestellt sein.
Einen solche Bestätigung für Sie als Besucherin bzw. Besucher kann während unserer Bürozeiten (Mo.-Fr. 8.30-15 Uhr/ Mittagspause 12-13 Uhr) ausgestellt bzw. abgeholt werden.
Unsere Besuchs- und Testzeiten bleiben davon unberührt. Tests im AH Deuz werden für die Besucherinnen und Besucher weiterhin kostenfrei durchgeführt.
Viele Grüße
Rainer Weimer (Gf. und EL)

Eine Bewerbung lohnt sich immer

GO Deuz!
